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Dokument-ID: 1279421
4.3.6 Obliegenheiten, Verjährung und prozessuale Geltendmachung
Obliegenheitsverletzung – Kausalitätsgegenbeweis
Eine Obliegenheitsverletzung führt idR zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Unter Kausalitätsgegenbeweis ist der Nachweis zu verstehen, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers einen Einfluss gehabt hat. Dieser kann zum Gesamtschaden oder für einen Teil des Schadens gelingen. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0116979.]