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Dokument-ID: 1279393
1.1.3 Passivlegitimation
Passiv legitimiert ist der sorgfaltswidrig handelnde Rechtsanwalt oder Notar. Im Fall einer mehrseitigen Treuhandschaft sind im Fall einer Sorgfaltsverletzung alle Treugeber (Käufer, Verkäufer, kreditfinanzierende Bank, Pfandgläubiger) berechtigt, Schadenersatzansprüche gegen den Treuhänder geltend zu machen.