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Dokument-ID: 1279013
3.2.1 Praxishinweis: Wertsicherungsklausel – Mindestinhalte
Eine Wertsicherungsklausel sollte zumindest eindeutig regeln:
- Referenzindex: etwa Verbraucherpreisindex
- Ausgangsbasis: Indexzahl und Kalendermonat
- Schwellenwert: ab welcher Veränderung angepasst wird
- Anpassungsrichtung: Erhöhung und gegebenenfalls Senkung
- Zeitpunkt: ab wann die Anpassung gilt
- Berechnungsmodus: nachvollziehbare Formel
- Mitteilung: ob und in welcher Form die Anpassung bekannt zu geben ist
- MRG-Grenzen: ausdrücklicher Hinweis, dass zwingende Mietzinsobergrenzen unberührt bleiben