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Dokument-ID: 1278976
1.4.3 Veräußerungs- und Belastungsverbot
Der Oberste Gerichtshof führte dazu aus: Ein Belastungs- und Veräußerungsverbot ist kein Vermögensobjekt, sondern ein höchstpersönliches, nicht verwertbares Recht, das im Fall der Insolvenz des Berechtigten in der freien Verfügung des Schuldners bleibt (OGH 25.09.2015, 5 Ob 168/15i).