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Dokument-ID: 1279184
4 Vertragserrichtung von Übergabeverträgen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
Der Übergabsvertrag ist eines der zentralen Instrumente der vorweggenommenen Erbfolge. Er ermöglicht die Übertragung eines Unternehmens oder von Gesellschaftsanteilen bereits zu Lebzeiten des bisherigen Eigentümers und dient insbesondere dazu, die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie geordnet zu regeln. Im Vordergrund steht dabei nicht nur der Vermögensübergang selbst, sondern die Schaffung einer ausgewogenen vertraglichen Lösung, welche die Interessen des Übergebers, des Übernehmers sowie der übrigen Familienmitglieder berücksichtigt.