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Eva-Maria Hintringer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.4 Wahl der Testamentsform

Ein entscheidender Aspekt der Rechtsberatung zur Testamentserrichtung ist die Wahl der richtigen Testamentsform. Wesentlich ist bei der Wahl der Testamentsform jedenfalls, zu antizipieren, welches Haftungsrisiko, aber auch Bestreitungsrisiko im konkreten Fall am ehesten schlagend werden könnte. Während etwa ein eigenhändiges Testament zwar den Vorteil hat, unkompliziert und kostengünstig errichtet werden zu können, bietet es sich für komplexe Nachlassregelungen eher nicht an. Dafür ist eher das fremdhändige Testament das Mittel der Wahl, das allerdings eine hohe Anfälligkeit für Formfehler aufweist. Dieses Problem könnte wiederum durch Errichtung eines notariellen (fremdhändigen) Testaments in Form eines Notariatsakts oder eines notariellen Protokolls weitestgehend umgangen werden, wobei es sich dabei wohl um die aufwendigste und auch teuerste Form der Testamentserrichtung handelt.

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