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Birgit Zettel | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Wertsicherung des Mietzinses

Die Vereinbarung einer Wertsicherung ist essenziell, da ansonsten der ursprünglich vereinbarte Hauptmietzins trotz allfälliger Schwankungen der Kaufkraft unverändert für die Zukunft gilt. Ziel ist es, den wirtschaftlichen Wert des vereinbarten Mietzinses über die Dauer des Mietverhältnisses zu erhalten. Eine Erhöhung oder Senkung des Mietzinses aufgrund der Inflation erfolgt jedoch grundsätzlich nicht automatisch. Voraussetzung dafür ist vielmehr eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter.

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