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Dokument-ID: 1278977
1.5 Widmung
Jede Gemeinde erlässt im Wege einer Verordnung für ihr Gemeindegebiet einen Flächenwidmungsplan, in dem für jedes einzelne Grundstück im gesamten Gemeindegebiet die zulässige Nutzungsart festgelegt wird. Als Hauptnutzungskategorien werden in der Regel „Bauland“, „Verkehrsflächen“ und „Grünland“ unterschieden. Unter Umständen gibt es noch weitere Nutzungskategorien wie „Sonderflächen“ (zB für Einkaufszentren) oder „Vorbehaltsflächen“ (Flächen, die öffentlichen Zwecken dienen).