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Dokument-ID: 1278950
2.2 Vertragserrichtung
- Vollständige Berücksichtigung der Vorgaben des § 4 Abs 1 BTVG im Vertrag
- Beifügung oder exakte Verweisung auf aktuelle, maßstabsgetreue Pläne, detaillierte Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis (konsistent mit Baubewilligung und tatsächlichem Projektstand)
- Prüfung und Dokumentation der Gefahrenzonen-Hinweise anhand aktueller Katasterauskünfte
- Klare Regelung von Fertigstellungs- und Übergabekriterien (inklusive Abnahmekriterien und Mängelbegriff)
- Harmonisierung von Preisregelung, Fälligkeit und Ratenplan (§ 10 BTVG); bei indexierter Preisgestaltung: exakte Formel und Obergrenze
- Explizite Bezeichnung des Sicherungsmodells (§ 7 BTVG) und – bei Treuhand – des Treuhänders
- Bei fehlender Baubewilligung: Aufnahme der Verzögerungsklausel des § 4 Abs 2 BTVG mit Begrenzung auf ein Jahr
- Bei Wohnungseigentum: Sicherstellung der Parifizierung und Anmerkungsfähigkeit