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1.1.1 Praxis-Check: Einordnung und Form der Vereinbarung
Prüffrage | Bedeutung für die Vertragserrichtung |
Wird die Vereinbarung unabhängig von einer konkreten Trennung oder Scheidung geschlossen? | Dann liegt regelmäßig eine Vorausvereinbarung vor. |
Besteht ein enger zeitlicher Zusammenhang mit einer beabsichtigten Eheauflösung? | Bei Nähe zu Trennung oder Scheidung kann eine Aufteilungsvereinbarung vorliegen; die rechtliche Einordnung ist besonders sorgfältig zu prüfen. |
Werden eheliche Ersparnisse oder die Ehewohnung geregelt? | Dafür ist bei Vorausvereinbarungen ein Notariatsakt erforderlich (§ 97 Abs 1 EheG). |
Betrifft die Vereinbarung ausschließlich sonstiges eheliches Gebrauchsvermögen? | Hier genügt bei Vorausvereinbarungen grundsätzlich Schriftform. |
Soll die Ehewohnung in die Aufteilung einbezogen werden? | Eine Opt-in-Regelung muss eindeutig festlegen, welche Wohnung, welche Rechtsposition und welche Ausgleichsfolgen erfasst sind. |
Soll die Ehewohnung von der Aufteilung ausgenommen werden? | Bei einer Opt-out-Regelung sind insbesondere Eigentumszuordnung, Nutzungsrechte und mögliche Ausgleichsansprüche getrennt zu regeln. |
Werden zugleich Unterhalts-, erbrechtliche oder vermögensrechtliche Fragen geregelt? | Schnittstellen zu Unterhaltsvereinbarung, Erbvertrag, Pflichtteilsverzicht oder Ehepakt sind gesondert zu prüfen. |