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1.1 Praxis-Check: Fällt das Projekt unter das BTVG?
Prüffrage | Bedeutung |
Wird ein Recht an einem Gebäude, einer Wohnung oder einem Geschäftsraum erworben? | Erfasst sind insbesondere Eigentum, Wohnungseigentum, Baurecht, Bestandrecht, sonstige Nutzungsrechte und Leasingmodelle. |
Ist das Objekt noch zu errichten oder durchgreifend zu erneuern? | Das BTVG erfasst nicht nur Neubauten, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch umfassende Sanierungs- und Revitalisierungsprojekte. |
Leistet der Erwerber vor Fertigstellung Zahlungen? | Entscheidend ist, ob Zahlungen von mehr als EUR 150,– je m² Nutzfläche an den Bauträger oder einen Dritten zu leisten sind. |
Besteht eine wirtschaftliche Einheit mehrerer Verträge? | Getrennte Kauf-, Bau-, Ausstattungs- oder Sonderwunschverträge können gemeinsam einen Bauträgervertrag bilden. |
Werden Sonder- oder Zusatzleistungen vom Bauträger angeboten oder vorgegeben? | Solche Leistungen können für Preis, Fälligkeit und Sicherung in die BTVG-Prüfung einzubeziehen sein. |
Welche Rechtsposition soll der Erwerber erhalten? | Die gewünschte Rechtsstellung bestimmt insbesondere das geeignete Sicherungsmodell. |
Ist der Erwerber Verbraucher? | Das BTVG ist gegenüber Verbrauchern grundsätzlich zwingend; abweichende Regelungen zu deren Nachteil sind unzulässig. |