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Dokument-ID: 1279264
3.4 Testamentserrichtung
Wahl der passenden Testamentsform im Hinblick auf die jeweiligen Haftungsrisiken:
- Bei eigenhändigem Testament
- Sammeln von Schriftproben aus der Zeit der Testamentserrichtung
- Aufklärung über mögliche Formfehler
- Bei fremdhändigem Testament
- Ist die Nuncupatio leserlich? Ist der Zeugenzusatz leserlich?
- Kann der Erblasser lesen und schreiben? Ggf mit Probe vergewissern.
- Sind die Zeugen anhand der Testamentsurkunde identifizierbar? Eine unleserliche Unterschrift reicht zur Identifizierung nicht aus.
- Sind die Zeugen zeugenfähig? In welchem Verhältnis stehen sie zum bedachten Erben oder Vermächtnisnehmer? Vorsichtshalber sollten der Lebensgefährte oder auch der Rechtsanwalt der bedachten Personen vermieden werden. Im Zweifel sind vier statt nur drei Testamentszeugen einzusetzen.
- Herstellung der äußeren Urkundeneinheit. Verwendung nur eines Blattes oder eines DIN-A3-Bogens. Ggf Formatierung anpassen. Sollte ein Bogen nicht ausreichen: feste Verbindung der Blätter oder Bögen durch Binden, Nähen, Kleben.
- Nur im äußersten Notfall: Herstellung der inneren Urkundeneinheit durch vom Mandanten unterzeichneten Vermerk auf jedem Blatt mit inhaltlicher Bezugnahme auf die zuvor getroffenen Verfügungen. Es muss dabei erkennbar sein, auf welche inhaltliche Anordnung sich der Vermerk bezieht.
- Ist die Errichtung eines notariellen Testaments zur Vermeidung der Formvorschrift des § 579 ABGB sinnvoll?