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6.1 Textbausteine zur Risikozuordnung und Gewährleistung
Variante 1:
Der Käuferin ist der Kaufgegenstand nach Lage, Grenzverlauf und Erträgnis bekannt.
Der Kaufgegenstand liegt laut gültigem Flächenwidmungsplan der Gemeinde … im Bauland.
Der Kaufgegenstand wird in dem Zustand übergeben, wie er sich zum Zeitpunkt der Übergabe befunden hat.
Die Verkäuferin haftet nicht für ein bestimmtes Ausmaß oder einen bestimmten Zustand des Kaufgegenstandes.
Sie haftet lediglich dafür, dass
- der Kaufgegenstand lastenfrei in das Eigentum der Käuferin übergeht,
- der Kaufgegenstand nicht streitverfangen ist, und ihr frei veräußerliches Eigentum ist und dass daran niemandem irgendwelche dinglichen Rechte, insbesondere keine Bestandrechte zustehen,
- keine behördlichen Verfahren betreffend den Kaufgegenstand anhängig sind, insbesondere keine offenen behördlichen Bauaufträge existieren und kein Rückstand an Wasser-, Abwasser- und Müllgebühren besteht,
- im Kaufgegenstand keine nicht bewilligten baulichen Änderungen stattfanden, und
- die Aufschließungskosten bezahlt wurden.
Ansonsten leistet die Verkäuferin keine Gewähr für einen bestimmten Zustand jedoch dafür, dass die Liegenschaft keine von ihm verursachte und ihm bekannte Kontaminierung oder Verunreinigung aufweist.
Die Liegenschaft ist nicht im Verdachtsflächenkataster verzeichnet.