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Dokument-ID: 1279388
8.2 Kanzleiorganisation, Aktenführung, Fristenkontrolle – Entscheidungen und Rechtsgrundlagen
Kanzleiorganisation eines Rechtsanwalts
Allgemeines
§ 9 Abs 1 RAO bestimmt, dass der Rechtsanwalt die übernommenen Aufträge mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit ausführen muss. Auch aus § 11 RAO ergibt sich, dass er das ihm anvertraute Geschäft zu besorgen und den Auftrag zu vollziehen hat.