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Dokument-ID: 1279251
2.1.2 Vollständige Rechtsberatung durch Antizipation und Prävention möglicher Probleme
Auch wenn diese Belehrung des Mandanten erfolgt ist, liegt eine wesentliche Besonderheit der erbrechtlichen Rechtsberatung darin, dass der Rechtsanwalt bzw Notar für den Mandanten vorauszudenken und zukünftige Entwicklungen zu antizipieren hat. Es ist daher ratsam, die letztwillige Verfügung nicht nur basierend auf den Angaben des Mandanten zu errichten, sondern den Mandanten aktiv auf diverse, dem juristischen Laien nicht geläufige Gestaltungsmöglichkeiten (etwa: Rechtswahl, Einsetzung eines Ersatzerben) aufmerksam zu machen.