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Neu Dokument-ID: 359633

Gudrun Hasenauer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.14.3 Abfertigung

Abfertigung bis 31.12.2002

Die nachstehend angeführten Abfertigungsregelungen gelten für Dienstverhältnisse,

  • die vor dem 01.01.2003 abgeschlossen wurden,
  • die mindestens drei Jahre gedauert haben,
  • bei denen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Vereinbarung bezüglich eines Übertrittes in das derzeitige Abfertigungsrecht getroffen wurde.

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