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Dokument-ID: 1177872
5.16 Abrechnung von Aufwendungen/ Betriebskosten
Abrechnung von Aufwendungen
Die Aufwendungen für die gemeinsame Liegenschaft sind von den Miteigentümern nach ihren Anteilen zu tragen. Vom gesetzlichen Aufteilungsschlüssel kann jedoch abgewichen werden. Solche Vereinbarungen sind jedoch wichtige Veränderungen iSd § 834 ABGB und fallen nicht in die selbstständige Verfügungsmacht des bestellten gemeinsamen Verwalters (OGH 15.3.1979, 7 Ob 709/78).