© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1005677
1.4.1 Anspruch laut ABGB
Allgemein
Festzuhalten ist, dass es sich bei einem Verwaltungsauftrag in aller Regel um einen Bevollmächtigungsvertrag gem §§ 1002 ff ABGB handelt. Ein Bevollmächtigungsvertrag beinhaltet zum einen den Auftrag und zum anderen die Vollmacht zur Geschäftsbesorgung. In der Diktion des ABGB ist der beauftragende Eigentümer als Machtgeber bzw Auftraggeber und der beauftragte Verwalter als Gewalthaber bzw Auftragnehmer zu betrachten.