© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1005752

Tobias Cerha | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.2 Anteilsverfügungen einzelner Wohnungseigentümer

Von Verfügungshandlungen, die alle Miteigentümer betreffen, sind die „Anteilsverfügungen“ einzelner Wohnungseigentümer zu unterscheiden.

Unter „Anteilsverfügungen“ sind Verfügungen von Wohnungseigentümern über ihren Liegenschaftsanteil – und das damit verbundene Nutzungsrecht am Wohnungseigentumsobjekt – zu verstehen, welche die Anteile anderer Wohnungseigentümer unberührt lassen. Für derartige Verfügungen bedarf es nicht der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer (§ 16 Abs 1 WEG 2002). Darunter fallen etwa folgende Maßnahmen:

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftungsminimierung in der Immobilienverwaltung in unserem Shop! Zum Shop