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7 Bauträgervertragsgesetz (BTVG)
Immobilientransaktionen finden regelmäßig auch über Objekte statt, die noch nicht (vollständig) errichtet wurden. Dies birgt für den Erwerber freilich besondere Gefahren, zumal dem Kaufpreis zum Zeitpunkt der Kaufvertragsunterfertigung angesichts der noch nicht fertiggestellten Wohnung noch keine adäquate Gegenleistung gegenübersteht. Um die Erwerber bestmöglich vor dem Verlust der der von ihnen geleisteten Zahlungen zu schützen, sieht das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) verschiedene Sicherungsmodelle und besondere Rücktrittsrechte des Käufers vor. In der Praxis sind einerseits die Sicherung durch Beigebung einer Bankgarantie in Höhe des erlegten Kaufpreises, andererseits die schrittweise Auszahlung des von einem Treuhänder verwalteten Kaufpreises nach Baufortschritt bei gleichzeitiger grundbücherlicher Sicherstellung der Rechtsposition des Erwerbers von Bedeutung.