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Dokument-ID: 1023418
1.10.3 Beendigung durch Zeitablauf
Auflösung bei befristeten Mietverträgen
Ein Mietvertrag, der auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen wurde, endet durch Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer automatisch (§ 29 Abs 1 Z 3 MRG). Hierbei handelt es sich expressis verbis um befristete Mietverträge. Die Voraussetzungen für eine rechtsgültige Befristungsregelung werden in Kapitel 5.9 detailliert ausgeführt.