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7.4.3 Beschaffung, Lagerung und Anwendung: Was Hausverwaltungen ab 1. Jänner 2026 dürfen und was nicht
Beschaffung professioneller Rodentizide durch Hausverwaltungen
Ab dem 1. Jänner 2026 ist der Bezug antikoagulanter Rodentizide, die ausschließlich für berufliche Verwendung zugelassen sind, ohne gültigen Rodentizidsachkundenachweis faktisch versperrt. Denn Abgebende dürfen nur gegen Vorlage eines gültigen Nachweises abgeben und müssen die Abgabe dokumentieren; anonyme oder unpersönliche Wege sind ausgeschlossen. Hausverwaltungen, die ohne eigenes sachkundiges Personal arbeiten, können diese Produkte nicht mehr selbst beziehen. Die Einkaufsfunktion verschiebt sich damit strukturell auf konzessionierte Schädlingsbekämpferbetriebe, die die Produkte entweder selbst beschaffen und anwenden oder sie – soweit rechtlich zulässig – an sachkundige berufsmäßige Verwender im Unternehmen der Hausverwaltung abgeben. Ohne formale Sachkunde entfällt jede interne Beschaffungsoption.