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Dokument-ID: 1146619
5.2 Bestellung eines vorläufigen Verwalters
Voraussetzung für die Bestellung
Das endgültig feststehende Fehlen eines Verwalters ist ein Tatbestandselement der Bestellung eines vorläufigen Verwalters nach § 23 WEG. Vom Mehrheitswillen getragen kann auch vor einem endgültigen Scheitern einer Beschlussanfechtung ein neuer Verwalter bestellt werden (OGH 28.4.2009, 5 Ob 65/09h).