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Dokument-ID: 1190946
7.3.1 Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich
Zum Teil wird die Ansicht vertreten, Tauben zu vergiften oder abzuschießen wäre zulässig, ohne hierdurch eine Straftat zu begehen. Dies ist jedoch ein Irrtum, da dies laut österreichischem Tierschutzgesetz und Strafgesetzbuch grundsätzlich verboten ist.