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Christian Otto Meier | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3.4 Die wichtigsten Unterlagen im Einzelnen

Im Zuge der Übernahme eines Objektes in die Verwaltung sind sämtliche übergebenen Unterlagen durchzuarbeiten und die jeweils notwendigen Veranlassungen zu treffen. Nicht bei der Vorverwaltung erliegende Unterlagen können beim Eigentümer angefordert bzw bei den zuständigen Baubehörden, Grundbuchsgerichten bzw Ämtern ausgehoben werden.

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