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Dokument-ID: 1153380
5.4.6 Erhaltungsarbeiten
Antragsrecht auf Durchführung von Arbeiten iSd § 28 Abs 1 Z 1 WEG
Gem § 30 Abs 1 Z 1 WEG kann jeder Wohnungseigentümer die Entscheidung des Gerichts unter anderem darüber verlangen, dass Arbeiten iSd § 38 Abs 1 Z 1 WEG durchgeführt werden. Voraussetzung für die Anrufung des Gerichts ist also die Untätigkeit der Mehrheit oder des Verwalters, entweder durch die Unterlassung einer Beschlussfassung oder die Ablehnung einer Erhaltungsarbeit (OGH 13.3.2018, 5 Ob 195/17p).