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Dokument-ID: 1014498
3.1.3 Fällt die Verlängerung einer Gebäudeversicherung in den Bereich der Hausverwaltervollmacht
OGH: Der OGH ist nur Rechts- und nicht Tatsacheninstanz. Fragen der Beweiswürdigung und bereits im Berufungsverfahren erfolglos geltend gemachte Verfahrensmängel erster Instanz können an ihn nicht herangetragen werden.