© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1005773

Nadine Maros | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.2.3 Grenzfälle

§ 16 Abs 7 WEG 2002 verpflichtet den Wohnungseigentümer (und nicht die Eigentümergemeinschaft bzw den bestellten Hausverwalter) zur Wartung und Instandhaltung seines Wohnungseigentumsobjekts und die dafür bestimmten Einrichtungen, wie insbesondere Strom-, Gas- und Wasserleitungen, Beheizungs- und sanitäre Anlagen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftungsminimierung in der Immobilienverwaltung in unserem Shop! Zum Shop