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Martina Bergmann - Heinz Schinner - Wolfgang Reisinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Haftung des Hausverwalters gegenüber dem Eigentümer

Der Hausverwalter ist dem Eigentümer aus dem Auftrag verpflichtet. Verursacht der Hausverwalter einen Schaden, ist zu prüfen, ob der Hausverwalter vertragswidrig bzw auftragswidrig gehandelt hat. Insoweit eine solche Vertragsverletzung vorliegt, ist der Hausverwalter schadenersatzpflichtig. Dieser vertragliche Schadenersatz beinhaltet auch eine Beweislastumkehr bezüglich des Verschuldens, dh die Hausverwaltung muss beweisen, dass sie kein Verschulden am jeweiligen Schaden trifft. Dieser Beweis ist oft schwer zu erbringen.

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