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8.4 Haftungsrisiken und Haftungsausschluss
Das Versäumnis, Laub rechtzeitig zu entfernen, kann zu erheblichen Haftungsrisiken führen, wenn Passanten auf dem Grundstück oder auf den Gehwegen stürzen und dabei verletzt werden. Der Immobilienverwalter haftet im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich für Unfälle, die dadurch entstehen, dass eine angemessene Laubentfernung unterlassen wurde. Im Schadensfall drohen Schadenersatzforderungen und möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung.