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3.3.4 Handelt es sich bei eigenmächtigen Umbauarbeiten des Mieters um einen nachteiligen Gebrauch?
OGH: Im Anlassfall löste der Vermieter das Mietverhältnis mit seinem Mieter mit dem Argument auf, dass dieser trotz Untersagung Baumaßnahmen im Bestandobjekt durchführte, dabei schädigend in die Haussubstanz eingriff und gegen seine Pflichten nach § 9 MRG verstieß. Aufgrund dessen sei von einem „unleidlichen“ Verhalten des Mieters auszugehen. Die Vorinstanzen verneinten die Vorlage eines Auflösungsgrundes nach § 1118 ABGB, wobei das Berufungsgericht die Frage aufwarf, ob auch bei einer ausdrücklichen Untersagung von Baumaßnahmen durch den Vermieter die baulichen Änderungen nachteilig sein müssen.