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3.3.2 Kündigung wegen Nichtbenützung
Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder der eintrittsberechtigten Personen
Aus dem Sachverhalt
Die Klägerin vermietet eine kleine Wohnung mit einem Gang-WC in Wien an die Beklagte, die als Nachfolgerin ihres Vaters dort Mieterin ist. Das Gebäude ist nahezu leerstehend, und das stets offene Haustor führte dazu, dass Fremde wie Schüler, unterstandslose Personen und Drogenabhängige das Haus betreten und Lärm sowie Sicherheitsprobleme verursachten. Die Wohnung hat keine funktionierende Heizung und seit einer Gasabschaltung wegen einer undichten Leitung auch kein Gas. Diese Umstände führten dazu, dass die Beklagte sich dort nicht wohl fühlt und vor allem in der Nacht Angst hatte. Der Vater der Beklagten untersagte ihr aufgrund dieser Zustände das Nächtigen in der Wohnung und bot ihr an, vorübergehend bei ihm zu wohnen. Im Haus finden seit zumindest Mai 2023 Renovierungsarbeiten im Stiegenhaus statt. Nach Abschluss der laufenden Renovierungen plant die Beklagte, in die Wohnung zurückzukehren.