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1.2.2 Kurzfristige Untervermietung für touristische Zwecke
Definition Airbnb und rechtliche Einordnung
Über Internetplattformen wie „Airbnb“ oder „booking“ bieten private Personen ihre Wohnung oder Teile hievon für einen bestimmten Nutzungszeitraum zur Miete an und Touristen aller Welt können private Unterkünfte anmieten. Für die Frage der Zulässigkeit von Kurzzeitvermietungen zu touristischen Zwecken ist zu unterscheiden, ob der Vermieter der Ferienwohnung selbst Mieter ist oder Wohnungseigentümer.