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Gudrun Hasenauer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5 Lohnsteuer

Lohnkonto und Lohnzettel

Lohnkonto

Die am Lohnkonto einzutragenden Daten sind in der Lohnkontenverordnung 2006 (Fassung vom 10.01.2025) in § 1 und 2 aufgelistet.

Die wichtigsten Bestandteile sind:

  1. Daten des Arbeitnehmers: Name, Wohnsitz, Versicherungsnummer, Alleinverdienerabsetzbetrag (falls zutreffend, auch Daten des (Ehe-)Partners und des (jüngsten) Kindes, eventuell auch Höhe des berücksichtigten Familienbonus.
  2. Monatliche laufenden Bezüge brutto, Sonderzahlungen brutto
  3. Gegliederte Abzüge von den laufenden Bruttobezügen und den Bruttosonderzahlungen
  4. Sozialversicherungsbemessungsgrundlagen und Lohnsteuerbemessungsgrundlagen der Arbeitnehmerbezüge
  5. Nettoentgelte des Arbeitnehmers
  6. Arbeitgeberbemessungsgrundlagen:
    • Zur Mitarbeitervorsorgekasse (BV-Beitrag)
    • Zum Dienstgeberbeitrag und Dienstgeberzuschlag zum Familienausgleichsfonds
    • Zur Kommunalsteuer
    • Unterlagen, welche die Abrechnung des Entgeltes des jeweiligen Dienstnehmers beeinflussen, sind beim Lohnkonto aufzubewahren; dies sind zum Beispiel: Erklärung zur Berücksichtigung des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrages, Überstunden- und Urlaubsaufzeichnungen, Freibetragsbescheide, etc

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