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Brigitte Berchtold | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.8.2 Mietrecht im Todesfall (§ 14 MRG)

Eintrittsrecht des überlebenden Angehörigen

Es gilt der Grundsatz, dass beim Tod des Vermieters oder Mieters der Mietvertrag nicht aufgehoben wird. Bestandrechte sind somit grundsätzlich beiderseitig vererblich.

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