© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1009988

Brigitte Berchtold - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3.4 Mietzinserhöhungen

Mietzinserhöhungen bei Teil- und Vollausnahme des MRG

Grundsätzlich gilt der einmal vertraglich vereinbarte Mietzins und sind beide Vertragsparteien daran gebunden. Im Teil- und Vollausnahmebereich des MRG können die Vertragsparteien entsprechend der Privatautonomie jederzeit eine neue Vereinbarung schließen, wenn sie sich über die Veränderung des Mietzinses einig sind. Eine betragsmäßige Beschränkung existiert nicht.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftungsminimierung in der Immobilienverwaltung in unserem Shop! Zum Shop