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Brigitte Berchtold - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3.6 Mietzinsüberprüfung

Gerichtliche Mietzinsüberprüfung der Höhe nach

Im mietrechtlichen Außerstreitverfahren kann der Mieter beim zuständigen Bezirksgericht überprüfen, ob der vorgeschriebene Hauptmietzins den gesetzlichen Zinsbildungsvorschriften entspricht (§ 16 Abs 8 iVm § 37 Abs 1 Z 8 MRG). Auch die Angemessenheit des Entgelts mitvermieteter Einrichtungsgegenstände kann im mietrechtlichen Außerstreitverfahren überprüft werden.

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