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Dokument-ID: 1190947
7.3.2 Naturschutzgesetze der Bundesländer
Jedes Bundesland hat spezifische Regelungen, die zusätzlich zum Tierschutzgesetz gelten können. Dazu gehören insbesondere Fütterungsverbote. In manchen Städten sind Fütterungen von Tauben oder anderen Wildtieren verboten. Diese Regelung dient nicht nur dem Tierschutz, sondern soll auch die Vermehrung der Taubenpopulation eindämmen. Häufig sind auch Genehmigungen für Fang und Umsiedlung von Tauben erforderlich. Das Einfangen und Umsiedeln von Tauben erfordern eine Genehmigung der zuständigen Behörden, in der Regel des Veterinäramtes.