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8 Nebenkosten
Zusätzlich zum Kaufpreis sind zumeist der Vertragserrichter, der Notar, der die Beglaubigung durchführt, allenfalls der Makler sowie Grunderwerbsteuer (grundsätzlich 3,5 % des Kaufpreises) und Grundbucheintragungsgebühr (grundsätzlich 1,1 % des Kaufpreises) zu bezahlen. (Anderes gilt im Fall der Unentgeltlichkeit oder bei Veräußerung innerhalb des Familienkreises.) Tritt (privater Grundstücksverkauf) eine Privatperson oder eine Personengesellschaft als Verkäufer auf, fällt, sofern der Veräußerungsgewinn nicht aus besonderen Gründen ertragssteuerbefreit ist, ferner eine Immobilienertragsteuer an, die den Kaufpreis aufseiten des Verkäufers entsprechend mindert. Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragungsgebühr und Immobilienertragsteuer werden üblicherweise vom abwickelnden Notar oder Rechtsanwalt im Wege der Selbstberechnung beim jeweils zuständigen Finanzamt angemeldet und fristgerecht abgeführt.