© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1005399

Benedikt Stockert - Alexander Hock | Praxiswissen | Fachbeitrag

8 Nebenkosten

Zusätzlich zum Kaufpreis sind zumeist der Vertragserrichter, der Notar, der die Beglaubigung durchführt, allenfalls der Makler sowie Grunderwerbsteuer (grundsätzlich 3,5 % des Kaufpreises) und Grundbucheintragungsgebühr (grundsätzlich 1,1 % des Kaufpreises) zu bezahlen. (Anderes gilt im Fall der Unentgeltlichkeit oder bei Veräußerung innerhalb des Familienkreises.) Tritt (privater Grundstücksverkauf) eine Privatperson oder eine Personengesellschaft als Verkäufer auf, fällt, sofern der Veräußerungsgewinn nicht aus besonderen Gründen ertragssteuerbefreit ist, ferner eine Immobilienertragsteuer an, die den Kaufpreis aufseiten des Verkäufers entsprechend mindert. Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragungsgebühr und Immobilienertragsteuer werden üblicherweise vom abwickelnden Notar oder Rechtsanwalt im Wege der Selbstberechnung beim jeweils zuständigen Finanzamt angemeldet und fristgerecht abgeführt.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftungsminimierung in der Immobilienverwaltung in unserem Shop! Zum Shop