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Dokument-ID: 1093071
4.5.7 OGH 5 Ob 177/19v: Schaden an Stellflächen einer Stapelparkanlage: keine Erhaltungspflicht der Eigentümergemeinschaft
Im Verfahren auf Überprüfung der Abrechnung nach § 52 Abs 1 Z 6 WEG iVm §§ 20 Abs 3, 34 WEG war ua strittig, ob der Austausch der angerosteten Fahrbleche bei den Stapelparkanlagen iSd § 2 Abs 2 WEG zur ordentlichen Verwaltung zählt und die Verwalterin die dafür aufgelaufenen Kosten daher zu Recht in die Jahresabrechnung aufgenommen hat.