© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1242658

Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.4.4 Öffentlich-rechtliche Hygiene- und Aufsichtsregime: Behördenbefugnisse und Mitwirkung

Anordnungs- und Ersatzvornahmemöglichkeiten

Landes- und Gemeindevorschriften sehen für Schädlingsbefall in sensiblen Bereichen Anordnungs- und Ersatzvornahmemöglichkeiten vor. Am Beispiel Wien ist die Behörde befugt, Erhebungen und Bekämpfungsmaßnahmen anzuordnen, Termine und Verfahren zu bestimmen und die Durchführung durch befugte Schädlingsbekämpfer zu verlangen; bei Nichtbefolgung kann die Behörde die Maßnahmen auf Kosten der Verpflichteten durchführen lassen. Diese Eingriffsbefugnisse setzen auf der Pflicht der Eigentümerinnen und Eigentümer auf, aktiv für eine Schädlingsfreiheit in Gebäuden zu sorgen und die erforderlichen Unternehmen zu beauftragen. Für die Hausverwaltung bedeutet dies, dass neben der eigenen Organisation die behördliche Kommunikation und die Fristensteuerung integraler Bestandteil des Compliance Gefüges sind.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Haftungsminimierung in der Immobilienverwaltung in unserem Shop! Zum Shop