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Georg Männl - Isabell Vollnhofer - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1.5 Rechtsfolgen des Verstoßes/Strafrechtliche Konsequenzen

Weiters könnte ein überhöhtes Entgelt an familiär und wirtschaftlich nahestehende Unternehmen auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Der Verwalter missbraucht in diesem Fall wohl sein im Innenverhältnis bestehendes Recht, Verträge abzuschließen und schädigt dadurch die Eigentümergemeinschaft. Dies kann insbesondere Untreue gem § 153 StGB darstellen, wobei dafür allerdings ein wissentlicher Missbrauch der Befugnis erforderlich ist. Ein solcher liegt nur vor, wenn gem § 153 Abs 2 StGB in unvertretbarer Weise gegen Regeln verstoßen wird, die dem Vermögensschutz des wirtschaftlich Berechtigten dienen.

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