© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
5.3.3 Stellung des Verwalters
Hausverwalter als Repräsentant
Die Repräsentantenhaftung führt zu einer erheblichen Erweiterung der Einstandspflicht juristischer Personen; diese haben deliktisch nicht nur für das Verschulden ihrer verfassungsmäßigen Organe, sondern auch für das ihrer Repräsentanten einzustehen. Unter den Begriff des Repräsentanten fallen all jene Personen, die eine leitende Stelle mit selbstständigem Wirkungsbereich haben, sohin in verantwortlicher leitender oder überwachender Funktion für die juristische Person tätig werden und dabei mit eigenverantwortlicher Entscheidungsfunktion ausgestattet sind. Der für eine Wohnungseigentümergemeinschaft tätige Hausverwalter ist deren Repräsentant (OGH 12.2.2002, 5 Ob 291/01g).