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Dokument-ID: 1023422
1.10.5 Untergang der Bestandsache
Untergang der Bestandsache im MRG
Der Mietvertrag wird beendet, wenn der Mietgegenstand untergeht und seitens des Vermieters keine Verpflichtung zur Wiederherstellung besteht. Der Mietgegenstand muss unbrauchbar sein. Dies ist dann der Fall, wenn er sich in einem endgültig, irreversiblen Zustand befindet (tatsächlicher oder rechtlicher Untergang).