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1.1.2 Unterscheidung Unternehmenspacht und Geschäftsraummiete
Allgemein
Pachtverhältnisse unterliegen keinesfalls dem MRG (es gelten die bestandrechtlichen Normen des ABGB). Aus diesem Grund ist die Unterscheidung zwischen Unternehmenspacht (MRG nicht anwendbar) und Geschäftsraummiete (MRG anwendbar) in der Praxis von besonderer Bedeutung. Leider gibt es hierfür keine festen Regeln, weshalb auf die Umstände des konkreten Einzelfalls abzustellen ist. Es kommt hierbei im Sinne eines beweglichen Systems das Überwiegensprinzip zu tragen, da keine starren Grenzen vom Gesetzgeber vorgegeben wurden. Auf die Bezeichnung des Vertrages kommt es jedenfalls nicht an. Folgende Anhaltspunkte haben sich aus der Rsp heraus entwickelt: