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Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.2 Verantwortungszuordnung in der Immobilienverwaltung

Eigentümer, Eigentümergemeinschaft, Verwalter und beauftragte Unternehmen

Die primäre Pflichtadressierung trifft die Eigentümer der Liegenschaft; in der Wohnungseigentumsanlage bildet die Eigentümergemeinschaft den verantwortlichen Verband, der die Organisation des Winterdienstes zu gewährleisten hat. Überträgt die Gemeinschaft den Winterdienst auf die Hausverwalterin, entsteht – neben der möglichen Zurechnung nach § 1313a ABGB im Verhältnis zu Hilfspersonen – eine Haftung der Gemeinschaft für Organisations-, Auswahl- und Überwachungsverschulden der Verwalterin. Übergibt die Verwalterin die operative Durchführung an ein Fremdunternehmen, bleiben Organisation und Kontrolle als Kernpflichten bestehen; die Haftung kann sich dann aus einem zurechenbaren Auswahl- oder Überwachungsverschulden ergeben.

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