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9.7 Vertrags- und Organisationsgestaltung in der Verwaltungspraxis
Die Winterdienstorganisation beginnt mit der eindeutigen Verantwortungszuordnung. In Miet- und Verwaltungsverträgen ist die Übernahme der Pflichten nach § 93 StVO klar zu regeln, einschließlich Beginn und Ende der Einsatzzeiten, Prioritäten bei Schneefall, Mindestbreiten, Streumittelwahl sowie Interventions- und Kontrollintervallen. Die rechtliche Wirksamkeit der Übertragung iSd § 93 Abs 5 StVO sollte ausdrücklich und schriftlich erfolgen; bloße interne Abmachungen, die dem Verkehr nicht entgegentreten, sind haftungsrechtlich unzureichend. Das Zusammenspiel mit § 1313a ABGB erfordert klare Weisungs- und Kontrollrechte gegenüber beauftragten Unternehmen.