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3.4.1 Voraussetzung für das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Anforderungen an Mietvertragsbestimmungen
Aus dem Sachverhalt
Die Kläger mieteten mit Mietbeginn 01.01.2021 eine Eigentumswohnung samt zwei Tiefgaragenplätzen auf zehn Jahre. Der Mietvertrag wurde zuvor vom Geschäftsführer der Beklagten vorbereitet und beinhaltet ua Bestimmungen zur Betriebskostenbeteiligung und Wertsicherung basierend auf dem VPI 2015. Die Kläger durften bereits ab 01.10.2020 unentgeltlich einziehen. Mit Kaufvertrag vom 13.04.2023 erwarb die Beklagte von ihrer Rechtsvorgängerin jene Liegenschaftsanteile, mit denen das Wohnungseigentum an der vermieteten Wohnung verbunden ist, und übernahm das mit den Klägern bestehende Mietverhältnis vollinhaltlich, worüber die Kläger in Kenntnis gesetzt wurden. Sie begehren nun die Rückzahlung von insgesamt EUR 16.375,05, und zwar EUR 11.368,16 für irrtümlich geleistete Betriebskosten(-akonti) sowie EUR 5.006,89 für unzulässig erhobene Wertsicherungsbeträge. Zugleich beantragen sie die Feststellung, dass sie zu diesen Zahlungen nicht verpflichtet seien. Die Beklagte beantragt eine Abweisung unter Verweis auf die fehlende Passivlegitimation für Ansprüche vor Vertragsübernahme sowie die Gültigkeit der Vertragsbestimmungen.