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9.5 WGG-Novelle 2022
Durch die WGG-Novelle 2022 wurde die nicht geplante Lücke, dass die Einschränkungen hinsichtlich der Spekulationsfrist, nur für Vormieter gelten sollen und die Konsequenz, dass die Höhe des zulässigen Mietzinses mit dem Richtwertmietzins beschränkt ist, geschlossen. Fest steht nunmehr durch die Anpassung, dass auch bei Erwerb durch Nichtmieter direkt von der Genossenschaft die Spekulationsfrist von 15 Jahren im Grundbuch eingetragen werden kann und die Weitervermietung der Wohnung dem Richtwertmietzins gemäß MRG unterliegt. Dies stellt eine klare Rechtsgrundlage dar, die sowohl die Spekulation mit gefördertem Eigentum erschwert als auch den sozialen Mieterschutz durch Mietzinsdeckelung beim Weitervermieten sicherstellt.