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Brigitte Berchtold | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.13.1 Welche Mietverträge unterliegen der Gebührenpflicht?

Rechtliche Grundlagen

Die zentrale Bestimmung für die Vergebührung von Bestandsverträgen findet sich in § 33 Tarifpost 5 Gebührengesetz (GebG). Ein Bestandvertrag ist ein Vertrag, „wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält“. Das Gesetz unterscheidet bei einem Bestandvertrag zwischen Miete (Sache lässt sich ohne weitere Bearbeitung gebrauchen) und Pacht (Sache kann nur durch Fleiß und Mühe benützt werden, zB Ackerland). In diesem Kapitel beschränken wir uns auf die Ausführungen zur Miete.

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